
Jeden Sommer, vom 15. Juni bis 15. September, ist der Zugang zu den Waldgebieten des Luberon und der Monts de Vaucluse per Präfekturerlass geregelt, um Waldbrände zu verhindern – abhängig vom täglichen Risikoniveau. Bevor Sie eine Aktivität im Freien oder einen Ausflug in bewaldete Gebiete planen (Wandern, Spaziergänge, Picknick …), informieren Sie sich unbedingt über das aktuelle Risiko.
Informieren Sie sich vor Ihrem Ausflug über die Zugangsbedingungen aufgrund der Waldbrandgefahr. Diese Informationen können sich täglich ändern.
Aktualisiert am 30. Juli um 18:00 Uhr – Quelle: Präfektur Vaucluse
Am Freitag, den 31. Juli, zugänglich: der Zedernwald, der Baumwipfelpfad Passerelle des Cîmes, der Ockerpfad, Okhra, die Minen von Bruoux, der Colorado Provençal und Colorado Aventure. Es gelten die jeweiligen Zugangsbedingungen der einzelnen Standorte. Im Grand-Luberon-Massiv bleiben der Zugang und Arbeiten erlaubt, Ausflüge werden jedoch am Vormittag empfohlen.
Diese Angaben dienen lediglich zur Orientierung. Informieren Sie sich vor Ihrem Ausflug auf der offiziellen Karte der Präfektur, die für die aktuelle Gefahrenstufe maßgeblich ist.
| Gefahrenstufe | Zugang zu Waldgebieten | Forstarbeiten |
|---|---|---|
GrünGeringe Gefahr | Zugang den ganzen Tag erlaubt | Ganztägig erlaubt |
GelbMäßige Gefahr | Zugang erlaubt (morgens bevorzugt) | Erlaubt, morgens empfohlen |
RotHohe Gefahr | Zugang den ganzen Tag verboten (außer Ausnahmegebiete) | Nur von 5 bis 13 Uhr erlaubt |
Extrem RotAußergewöhnliche Gefahr | Zugang den ganzen Tag verboten | Ganztägig verboten |
Einige Orte sind von der Regelung ausgenommen und bleiben, außer bei extrem rotem Risiko:
Unabhängig vom Waldbrandrisiko sind folgende Regeln unbedingt einzuhalten – zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz der Natur:
Informieren Sie sich über die sozialen Netzwerke der Behörden, Météo France oder die Medien.
Folgen Sie stets den Anweisungen der Einsatzkräfte vor Ort.
Vom 15. Juni bis 15. September sind Biwakieren und wildes Zelten innerhalb der Waldgebiete im Département Vaucluse verboten.
Das Fahren und Parken mit Kraftfahrzeugen ist auf nicht befestigten Wegen, die die Waldmassive erschließen (einschließlich Petit und Grand Luberon), verboten. Dies gilt auch für die asphaltierten Wege von Vidauque und Trou du Rat.
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Praktische Informationen über Zugang zu den Luberon-Massiven im Sommer
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