Klassifizierung von Ferienwohnungen

Klassifizierung von Ferienwohnungen

Entdecken Sie das Verfahren zur Klassifizierung von Ferienwohnungen im Luberon: ein freiwilliger Prozess anhand von 133 Kriterien, der Ihre Unterkunft aufwertet und Ihren Kunden Sicherheit gibt.

Seite aktualisiert am 20/10/2025

Ein Qualitätslabel, um Ihre Sichtbarkeit und Attraktivität zu steigern

Destination Luberon hat einen neuen Service für Vermieter von möblierten Unterkünften eingerichtet. Dieser neue Service bietet ihnen einen einzigen Ansprechpartner für die Klassifizierung ihrer Unterkunft, aber auch Beratung für eine hochwertige Vermietung.

Hier ist die Präsentationsbroschüre

Was ist eine möblierte Ferienunterkunft?

„Möblierte Ferienunterkünfte sind möblierte Villen, Apartments oder Studios, die ausschließlich vom Mieter genutzt werden und an Durchreisende vermietet werden, die einen Aufenthalt von einem Tag, einer Woche oder einem Monat verbringen und keinen Wohnsitz begründen.“

Tourismusgesetzbuch: Art. D324-1

Die Vorteile der Klassifizierung

Die Klassifizierung von Ferienwohnungen ist ein freiwilliger Schritt, der auf nationaler Ebene vom Gesetzgeber initiiert wurde, der das Angebot qualifiziert.

Hier sind die Vorteile:

  • Garantieren Sie Ihren Kunden die Qualität der Unterkunft.
  • Kurtaxe: Profitieren Sie von einem besseren Tarif (Festpreis).
  • Attraktivere Besteuerung: 50 % Steuerfreibetrag mit einer Obergrenze von 77.700 €.
  • Möglichkeit, Urlaubsschecks zu akzeptieren, indem Sie sich der ANCV anschließen.
  • Nutzen Sie Werbe- und Vermarktungsinstrumente, um Ihre Marktposition zu stärken.

 

Die wichtigsten Grundsätze der Klassifizierung

  • Freiwillige Sterneklassifizierung, gültig für 5 Jahre.
  • Ferienwohnungen werden nach einem nationalen Referenzsystem mit 133 Kriterien bewertet, die sich auf drei Hauptbereiche konzentrieren: „Ausstattung und Einrichtung”, „Kundenservice” und „Barrierefreiheit und nachhaltige Entwicklung”.

Die Schritte der Klassifizierung

  • Der Eigentümer beantragt ein Formular beim Fremdenverkehrsamt oder lädt es auf dieser Seite herunter.
  • Um das Formular auszufüllen, nimmt der Eigentümer die Klassifizierungstabelle für möblierte Ferienwohnungen zur Kenntnis, in der die Klassifizierungsstandards festgelegt sind (1 bis 5 Sterne je nach Komfort der Ausstattung und angebotenen Dienstleistungen).

Anhand dieser Referenzliste bestimmt der Eigentümer die gewünschte Klassifizierungskategorie.

Um einen Termin für die Besichtigung zu erhalten, muss das vollständige Dossier mit den folgenden Unterlagen an das Fremdenverkehrsamt zurückgeschickt werden:

- Der unterzeichnete Bestellschein für die Klassifizierungsbesichtigung mit der Zahlung per Scheck, ausgestellt auf die Staatskasse (Zahlung per Banküberweisung nach der Besichtigung möglich)

- Der Antrag auf Klassifizierung einer „möblierten Ferienunterkunft” (Cerfa-Formular Nr. 11819*03)

- Die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Beschreibung der zu klassifizierenden Immobilie.

- Die ausgefüllte und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung

  • Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen vereinbart der technische Referent oder sein Stellvertreter mit dem Eigentümer einen Termin für die Besichtigung.

Hinweis: Die Besichtigung muss in Anwesenheit des Eigentümers (oder seines Bevollmächtigten) erfolgen, der die Unterkunft in ihrer Vermietungskonfiguration präsentieren muss.

Der technische Referent verpflichtet sich, diese Besichtigung innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen durchzuführen.

  • Die Besichtigung kann je nach Größe der zu klassifizierenden Unterkunft zwischen 45 Minuten und 2 Stunden dauern. Der technische Referent und/oder sein Stellvertreter überprüft vor Ort die Übereinstimmung der Räumlichkeiten mit den Kriterien der Klassifizierungstabelle entsprechend der vom Eigentümer beantragten Klassifizierungskategorie.
  • Nach der Klassifizierungsbesichtigung erhält der Eigentümer innerhalb eines Monats die Klassifizierungsentscheidung (die in der Ferienwohnung auszuhängen ist), den Kontrollbogen und den detaillierten Besichtigungsbericht zur Aufbewahrung.
  • Der Eigentümer hat 15 Tage Zeit, um die Klassifizierungsentscheidung abzulehnen, andernfalls gilt sie für 5 Jahre.

 

Wie viel kostet die Klassifizierung?

- Möblierte Unterkunft mit 1 bis 2 Zimmern: 160 €** (170 €** außerhalb der LMV-Gemeinden)

- Möblierte Unterkunft mit 3 bis 4 Zimmern: 170 €** (180 €** außerhalb der LMV-Gemeinden)

- Möblierte Unterkunft mit 5 und mehr Zimmern: 180 €** (190 €** außerhalb der LMV-Gemeinden)

- Nachbesichtigung: 60 €

Diese Preise beinhalten die Kosten für die Anfahrt und die Bearbeitung des gesamten oder eines Teils des Einstufungsantrags.

** Degressiver Preis ab der zweiten einzustufenden Unterkunft: -10 %

Praktische Informationen über Klassifizierung von Ferienwohnungen

Öffnungszeiten und Zeiträume

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Preis(s)

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